31.07.2021

Änderung im BEM

BEM von Gerd Altman auf pixabay
BEM von Gerd Altman auf pixabay

Begleitung durch eine Vertrauensperson möglich

Ab sofort haben Kolleginnen und Kollegen im BEM-Verfahren das Recht, eine Vertrauensperson zum Verfahren hinzuzuziehen. Dazu wurde der §167 des SGB IX um einen Satz erweitert:
“Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen."

Unseren Mitgliedern steht in schwierigen Fällen die Kanzlei für Arbeitsrecht im RechtsWerk® in Frankfurt mit ausgezeichneter Betreuung und langjähriger Expertise im Bereich Arbeitsrecht zur Seite.

 


Wie kannst du dich beraten lassen?
Um dich anwaltlich beraten zu lassen, brauchen wir eine kurze, übersichtliche Schilderung des Vorfalls bzw. des Anliegens an folgende Adresse:
info(at)komba-fra.de

 

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