24.11.2021

Verschärfte Corona-Regeln 3G am Arbeitsplatz

Gerd Altmann auf Pixabay
Gerd Altmann auf Pixabay

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab kommendem Mittwoch, den 24.11.2021, die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Kolleginnen und Kollegen müssen vor Betreten der Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Wer bezahlt den Testnachweis?
Wer ungeimpft ist, muss im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. Diese werden derzeit noch kostenlos in den Test- centren zur Verfügung gestellt. Die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Selbsttests sind nur zur Eigenanwendung gedacht, sie stellen keinen zertifizierten Nachweis dar.

Welche Test sind zulässig?
Als Test sind Bürgertests (zertifiziert), PCR-Tests und Schnelltests, die durch geschultes Personal bzw. Testbeauftragte durchgeführt werden.


Welche Ausnahmen gibt es bei der 3G- Nachweispflicht?
Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst, dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen sind ausschließlich

Was bedeutet Arbeitsstätte?
Arbeitsstätten sind in § 2 Absatz 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung definiert:
Arbeitsstätten sind demnach:
• Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
• Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
• Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.
Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:
• Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
• Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.


Was bedeutet das für mich?
Der Arbeitgeber darf meinen Impfstatus - bis auf Ausnahmen - auch mit der neuen 3G-Regelung nicht direkt abfragen. Allerdings muss der Arbeitgeber einen Nachweis verlangen, dass eines der 3Gs erfüllt ist.
Wer also seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen.

• für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen,
• für die Wahrnehmung von Impfangeboten in der Arbeitsstätte vorgesehen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.


Wer darf die Kontrollen der 3G- Nachweise durchführen?
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Überprüfung der 3G-Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten. Er kann unter Beachtung der Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz die Kontrolle auch an geeignete Beschäftigte oder Dritte delegieren.


Welche Folgen hat ein Nichtbeachten der 3G-Regelung?
Eine Nichtteilnahme könnte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, da die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann.

 

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