Notlagen-Tarifvertrag für TVöD-Beschäftigte an Flughäfen Abschluss zur Sicherung der Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie.

Wir hat bereits im BR - Spiegel (12/21_01 und 12/21_02) darüber informiert und möchten das Thema an der Stelle nochmals aufgreifen.

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Warum gibt es einen Notlagentarifvertrag?

Nach Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 brach der Luftverkehr weltweit zusammen, die Flughäfen hatten keinen Verkehr mehr. Und ohne Verkehr auch keine Einnahmen. Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeber die Gewerkschaften (komba und ver.di) gebeten, sich mit ihnen zusammen an den Tisch zu setzen und gemeinsam Maßnahmen zum Überstehen der Krise zu treffen. Der Verkehrsrückgang im ersten Halbjahr 2020 betrug an manchen Flughäfen mehr als 95% und damit waren diese Flughäfen kurz vor der Pleite. In Frankfurt betrug der Rückgang ca. 90% der Passagierzahlen und es gab entsprechend wenige Flüge. Zur Minderung der ersten Notlage wurde auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgegriffen, welches von der Bundesregierung aufgelegt wurde. Die Kurzarbeit war zu diesem Zeitpunkt auf maximal 12 Monate beschränkt.

Seit wann gibt es einen Notlagentarifvertrag?

Die Verhandlungen zum Notlagen-TV starteten im Sommer 2020. Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass das Kurzarbeitsprogramm der Bundesregierung längstens bis zum 31.12.2021 dauern wird. Somit musste für die Zeit danach eine Möglichkeit gefunden werden, die Risiken gemeinsam zu tragen. Für die Gewerkschaften war sofort klar, dass alle Mitarbeitenden einen Teil zur Bewältigung der Krise beitragen müssen. Dafür wurden im Gegenzug auch Zusagen der Arbeitgeber gefordert. Der wichtigste Baustein war der Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Laufzeit des Notlagen-TV. Des Weiteren muss der Arbeitgeber nachweisen, dass tatsächlich eine Notlage vorliegt. Hierzu wurden durch die Gewerkschaften sog. Leitplanken eingezogen, um der Willkür der Arbeitgeber vorzubeugen. So darf der Arbeitgeber aus dem Notlagen-TV aussteigen, wenn die Passagieranzahl noch geringer wird und er muss aussteigen, wenn die Passagieranzahl stärker als erwartet steigt. So konnten sich die Verhandlungspartner Ende 2020 auf einen gemeinsamen Notlagen-TV einigen.

Wie betrifft es mich?

Der Notlagen-TV hat mehrere Säulen, die zur Anwendung kommen können.

  • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31.12.2023
  • Aussetzen der Leistungsorientierten Bezahlung in 2021, 2022, 2023
  • Verschiebung der Tariferhöhungen um jeweils 6 Monate
  • Arbeitnehmerbeitrag zur ZVK steigt um 0,8 Prozentpunkte
  • Keine ZVK auf Weihnachtsgeld
  • Wochenarbeitszeit kann um bis zu 6% verringert werden, ohne Lohnausgleich

Die Fraport hat Ende 2021 verkündet, auf die Kürzung der Wochenarbeitszeit zu verzichten, somit erhält jeder Mitarbeitende sein volles Gehalt. Was in diesem und nächsten Jahr nochmals weg fällt, ist die Sonderzahlung LBB und die Anrechnung des Weihnachtsgeldes auf die ZVK.

Wie lange dauert das?

Notlagen -TV endet automatisch am 31.12.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt sind dann auch alle tariflichen Lohnerhöhungen umgesetzt worden, so dass alle nach dem TVöD - bezahlten Beschäftigten das gleiche Lohnniveau erreicht haben werden. Ein früherer Ausstieg aus dem Notlagen-TV ist für beide Seiten unter Einhaltung der o.g. Leitplanken möglich. Sofern ein Ausstieg erfolgt, müssen die bis dahin vollzogene Erhöhungen des TVöD sofort nachgezogen werden. Gleichfalls endet dann aber auch der Kündigungsschutz.

Was ist mit Tarifsteigerungen?

Die linearen Entgelterhöhungen aus dem TVöD - Bereich werden verschoben:

  • ab 1. Oktober 2022: plus 1,4 %, mindestens 50 Euro
  • ab 1. April 2023: plus weitere 1,8 %
  • spätestens ab 1. Oktober 2023 gilt wieder die volle TVöD - Tabelle

Wo bekomme ich weitere Hilfe?

Bei Fragen zum Notlagen - TV könnt ihr unser Mitglied der Tarifkommission, Holger Metschan, fragen. per Mail an: h.metschan(a)fraport.de

oder info(a)komba-fra.de

Gerne stehen wir euch bei Fragen zur Verfügung.

 

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