09.04.2024

Die Schlichtungskommission nahm die Empfehlung einstimmig an!

Tarifverhandlungen BDLS

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder, in den verfahrenen Tarifverhandlungen im Bereich Luftsicherheit ist nun endlich der Knoten geplatzt. Auf unsere lösungsorientierte und nachdrückliche Initiative hin traf sich der dbb mit ver.di und den Arbeitgebenden am Wochenende vom 5. bis zum 7. April 2024 bis tief in die Nacht zur Schlichtung.

Tarifabschluss nach langem Ringen
Nach zähem Hin- und Her konnte mit Unterstützung des erfahrenen Schlichters Prof. Dr. Hans-Henning Lühr eine konstruktive Schlichtungsempfehlung herausgearbeitet werden.


Kernpunkte bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2025:

  • Die Stundenentgelte werden laut Schlichtungsempfehlung in der Entgeltgruppe I am 01.02.2024 um 1,60 Euro, am 01.09.2024 um 0,75 Euro sowie am 01.01.2025 um 0,35 Euro steigen. In der Entgeltgruppe II sollen die Stundenentgelte am 01.04.2024 um 1,80 Euro, am 01.09.2024 um weitere 0,75 Euro sowie am 01.01.2025 um weitere 0,35 Euro erhöht werden. In der Entgeltgruppe III erfolgen zu gleichen Zeitpunkten Steigerungen von 1,60 Euro sowie von 0,75 Euro und 0,35 Euro. In der Entgeltgruppe IV sollen die Stundenentgelte am 01.04.2024 um 1,60 Euro sowie am 01.01.2025 um weitere 0,45 Euro steigen. In der Entgeltgruppe V gibt es zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,50 Euro sowie von 0,35 Euro mehr.
  • Die monatlichen Entgelte für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten erhöhen sich am 01.04.2024 um 7,8 Prozent, am 01.09.2024 um weitere 3,4 Prozent und am 1. Januar 2025 um weitere 1,5 Prozent (EG I).
  • Die Grenze der Monatsvergütung in § 4 Abs. 2 ETV wird von 4.000 Euro auf 5.000 brutto/ Monat angehoben (anteilig für Teilzeitkräfte).
  • Die Zulage für operative Führungskräfte und das Ausbildungspersonal wird ab 01.05 2024 um jeweils 0,25 Euro erhöht.
  • Die PRM-Service Zulage steigt ab dem 01.04 2024 von 0,30 Euro auf 0,75 Euro.
  • Die Prämienleistung wird ab dem 01.05.2024 auf maximal 50 Euro/Monat angepasst.
  • Infolge von Differenzen beim Thema Mehrarbeit sowie deren Vergütung lagen die Vorstellungen der Tarifparteien für eine Schlichtungsempfehlung zu weit auseinander. Zunächst soll hierzu die finale Entscheidung des Bundearbeitsgerichts im September 2024 abgewartet werden. Deshalb wird die bisherige Regelung wieder in Kraft gesetzt, kann aber zum Ende des Jahres wieder gekündigt werden.

Tarifchef Volker Geyer, Verhandlungsführer des dbb, zeigt sich zufrieden: „Die Entgelte sollen deutlich steigen. Die wichtige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bekäme damit Wertschätzung und gleichzeitig würde das Berufsfeld in Zeiten des Fachkräftemangels finanziell aufgewertet. Beides ist enorm wichtig. Wir danken Hans-Henning Lühr für seinen Einsatz als Schlichter in diesem sehr schwierigen Verfahren und den dreitägigen intensiven Verhandlungen 09.04.2024

 

22.03.2024

Verschwendete Zeit
Seit mehreren Runden stocken die Verhandlungen. Trotz übereinstimmender Bekundung aller Parteien, sich in dieser Runde einigen zu wollen, sieht die Realität bei den Arbeitgebenden anders aus. Sie schaffen es nicht, sich untereinander auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. Tarifchef Volker Geyer äußert sich kritisch: „Arbeitgebende verschenken wertvolle Zeit, indem sie Verhandlungen frühzeitig abbrechen und keine verlässlichen Zusagen treffen.“ Diese hatten den als Open-End angesetzten Verhandlungstermin am 20. März bereits am frühen Abend verlassen, anstatt die Zeit zu nutzen um zu verhandeln. Bereits signalisierte Zugeständnisse werden zurückgezogen.
Zähes Ringen
Beim Streitpunkt Mehrarbeitszuschläge wird Tarifchef Volker Geyer nicht müde, darauf zu pochen: „Wir wollen Tarifverträge, die mit der EuGH-Rechtsprechung konform sind. Eine Ungleichbehandlung der Teilzeitkräfte ist nicht hinnehmbar.“ Knackpunkt ist, dass Teilzeitkräfte bisher für den Mehrarbeitszuschlag die gleiche Stundenanzahl überschreiten müssen wie Vollzeitkräfte. Das ist nicht EU-Rechtskonform.
Stillstand bei den Arbeitgebenden
Einzig im Bereich Mehrarbeitszuschläge gab es zaghafte Annäherung. Die anderen Punkte, insbesondere die Erhöhung des Stundenentgelts, sind weiter ungelöst. Vor allem bei der Angleichung der §§ 8er/9er an die § 5er fehlt jede Einsicht der Arbeitgebenden.
Wie geht es weiter?
Wir müssen jetzt geschlossen zusammenstehen und den Arbeitgebenden eincklares Signal senden. Die Verhandlungen sind in dieser Form nicht zielführend, daher schlagen wir eine Schlichtung vor. Nur so kann die verfahrene Situation aufgebrochen werden. Darüber halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

zum Flyer

22.02.2024

Wie lange sollen wir uns noch hinhalten lassen?
Die Zeit für eine Einigung ist reif: Die Argumente sind ausgetauscht, die Positio- nen klar. Die Arbeitgebenden konnten die Unzufriedenheit der Beschäftigten bei dem erfolgreichen Warnstreik am 1. Februar spüren. Wir fragen uns: Warum lassen die Arbeitgebenden mit einem angemessenen Angebot auf sich warten? Die Arbeitgebenden besserten ihr Angebot zum Entgelt zwar nach, es ist aber immer noch weit von unserer Forderung entfernt. Außerdem unterbreiteten sie einen unzureichenden Vorschlag zur Regelung der Mehrarbeit.
Tarifchef Volker Geyer, Verhandlungsführer des dbb, erklärte: „Nachdem bereits in der letzten Verhandlungsrunde das erste Angebot nur minimal verbessert wurde, haben wir dieses Mal mit einem echten Schritt in unsere Richtung gerechnet. Stattdessen lassen die Arbeitgebenden erneut die Gelegenheit verstreichen!“
Aktuelles Angebot zum Entgelt
Die Arbeitgebenden bieten eine Erhöhung des Stundenentgelts in drei Schritten an:
- ab 1. März 2024 um 1,20 Euro
- ab 1. Oktober 2024 um 75 Cent
- ab 1. April 2025 um weitere 75 Cent für alle Entgeltgruppen.
Wie finden wir das?
Das Angebot enthält mit Januar und Februar 2024 zwei Leermonate für die Beschäftigten. Zudem erfolgt der dritte Erhöhungsschritt erst im April 2025 und damit vier Monate später als beim letzten Angebot. Die Beschäftigten spüren die Inflation jeden Monat im Geldbeutel. Besonders die Preise für Nahrungsmittel und Sprit schlagen sich hier nieder. Auch führt der Vorschlag der Arbeitgebenden zur Mehrarbeit – ebenso wie der letzte – faktisch dazu, dass Mehrarbeitszuschläge kaum ausbezahlt werden würden. Das ist für uns nicht annehmbar!
Wie geht es weiter?
Die Tarifverhandlungen werden am 20. März 2024 fortgesetzt. Wir werden weiter berichten!

zum Flyer

Wissenswertes zum Streikrecht

07.02.2024

Trippelschritte der Arbeitgebenden
Ihre Unzufriedenheit mit dem ersten Angebot sowie den in der letzten Runde formulierten Vorstellungen der Arbeitgebenden zur Mehrarbeit, haben die Beschäftigten bei dem Warnstreik am 1. Februar 2024 klargemacht. Anstatt endlich große Schritte in Richtung Einigung zu machen, bewegen sich die Arbeitgeben- den jedoch immer noch in Trippelschritten. Tarifchef Volker Geyer, Verhandlungsführer des dbb, erklärte: „Die Arbeitgeben- den konnten letzte Woche beim Streik die Unzufriedenheit der Beschäftigten hautnah miterleben. Sie müssen sich nun endlich einen Ruck geben und ein Angebot machen, das auch einigungsfähig ist!“
Aktuelles Arbeitgeberangebot

  • Erhöhung des Stundenentgelts in zwei Schritten: ab Abschluss um 1,09 Euro, ab dem 1. Januar 2025 um weitere 75 Cent für alle Entgeltgruppen.
  • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
  • Abhängig von der Einigung auf Eckpunkte einer Schlichtungsvereinbarung.
  • Regelungen zur Mehrarbeit insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sollen auf betrieblicher Ebene erfolgen.
  • Angleichung der Laufzeiten für ETV und MTV.
  • Die nächsten Tarifverhandlungen sollen bereits vor Ende der Laufzeit beginnen; im Gegenzug soll auch die Friedenspflicht entsprechend früher enden.

Wie geht es weiter?
Die Tarifverhandlungen werden am 21. und 22. Februar 2024 fortgesetzt. Wir werden weiter berichten!

zum Flyer

26.01.2024


Kein Entgegenkommen der Arbeitgebenden
Statt das Angebot aus der letzten Runde nachzubessern, beharren die Arbeitgebenden auf dem Standpunkt, dass unsere berechtigten Forderungen zur Mehrarbeit nicht finanzierbar seien. Zugleich wollen sie ihr erstes – völlig unzureichendes – Angebot zurückziehen, falls sich der dbb einer Schlichtungsvereinbarung verwehrt. Sie weigerten sich auch, ein verbessertes Angebot vorzulegen
dbb Tarifchef Volker Geyer bekräftigt:
„Statt im Sinne einer schnellen Einigung einen Schritt auf die Beschäftigten zuzugehen, sperren sich die Arbeitgebenden weiter. Eines ist jedoch klar: Wir verhandeln für den Geldbeutel der Beschäftigten! Weder das letzte Angebot noch die Vorstellungen zur Mehrarbeit spiegeln die persönliche Belastung durch den Einsatz in Spitzenzeiten wider.“
Wir machen einen konkreten Vorschlag zu Mehrarbeitszuschlägen
Der Vorschlag der Arbeitgebenden zur Mehrarbeit sieht vor, dass Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Regelarbeitszeit plus Puffer von 20 Prozent gezahlt werden. Und selbst das nur dann, wenn am Ende eines einjährigen Betrachtungszeitraumes diese Schwelle immer noch überschritten und nicht zwischenzeitlich Stunden abgebaut werden. Das schließt Überstundenzuschläge faktisch aus. Wechsler von Voll- auf Teilzeit sollen die Zuschläge erst nach Ablauf von 12 Monaten erhalten.
Das ist diskriminierend – wir werden das keinesfalls mittragen! Deswegen unser Gegenvorschlag: Mehrarbeitszuschläge sollen bei angeordneter Mehrarbeit bereits ab Überschreiten der Regelarbeitszeit gezahlt werden. Betrachtungszeitraum ist der einzelne Monat. Die Stunden der Mehrarbeit wandern auf das Arbeitszeitkonto und können innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden.
Wir bleiben dran
Der nächste Termin findet am 6. & 7.Februar 2024 statt. Wir berichten weiter!

zum Flyer

11.01.2024

Arbeitgeber machen Angebot

Die Arbeitgebenden haben ein erstes Angebot vorgelegt:

  • Entgelterhöhungen in Höhe von zunächst 4 Prozent für 2024, allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab Einigung.
  • Ab dem 1. Januar 2025 Entgelterhöhungen von weiteren 3 Prozent
  • Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
  • Arbeitgebende machen das Angebot vom Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung abhängig; hierzu sollen bis zum 29. Februar 2024 zumindest die Eckpunkte einer Vereinbarung stehen.
  • Hinsichtlich unserer Forderungen zu Mehrarbeit und Führungskräftezulagen waren die Arbeitgebenden zu keinen Zugeständnissen bereit. Auch soll die Schwelle aus § 4 Nr. 2 ETV, ab der operativ tätige Beschäftigte von der Erhöhung der Monatsvergütung ausgenommen werden, nicht wie von uns gefordert angehoben werden.

Angebot bleibt hinter Erwartungen zurück
dbb Tarifchef Geyer zeigte sich über das Angebot enttäuscht: „Das Angebot der Arbeitgebenden bleibt leider deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Auf unsere Forderungen zu Mehrarbeit und Führungskräftezulagen wurde überhaupt nicht eingegangen, sondern Verhandlungen darüber kategorisch ab- gelehnt. Die angebotene Erhöhung des Stundenlohns ist von unserer Forderung von 2,80 Euro weit entfernt. Angesichts der immer noch hohen Inflation müssen die Arbeitgebenden hier bis zur nächsten Verhandlungsrunde dringend nachbessern.“
Wir bleiben dran
In den weiteren Verhandlungsrunden werden wir den Druck auf die Arbeitge- benden aufrecht erhalten und auf eine Einigung drängen!
Der nächste Termin wird am 25. Januar 2024 stattfinden. Wir werden weiter berichten!

zum Flyer

13.12.2023

Hohe Arbeitsbelastung nur bei angemessener Bezahlung tragbar dbb Tarifchef Geyer fand klare Worte: „Die Arbeitgebenden erwarten von den Beschäftigten massig Überstunden und die undankbare Arbeit im Schichtdienst – wenn sich das nicht in angemessener Bezahlung niederschlägt, werden die Beschäftigten auf lange Sicht mit den Füßen abstimmen und in andere Branchen wechseln. Ohne substanzielle Entgelterhöhungen geht es nicht!“
Forderungen

Die Tarifkommission hat sich auf folgende Forderungen verständigt:

  1. Erhöhung des Stundenlohns um 2,80 Euro ab dem 1. Januar 2024
  2. Entsprechende Anhebung der Entgelte für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten
  3. von der Erhöhung der Monatsentgelte für operativ tätige betriebliche Angestellte sollen Beschäftigte nicht schon ab einer Vollzeit-Monatsvergütung von 4.000 Euro, sondern erst ab 6.000 Euro ausgenommen werden. Die Schwelle soll außerdem dynamisiert werden, d.h. sich bei Entgelterhöhungen automatisch nach oben verschieben
  4. Laufzeit des neuen Entgelttarifvertrags: 12 Monate
  5. Erhöhung der Zeitzuschläge für Mehrarbeit auf 30 Prozent
  6. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bereits ab Überschreiten der einzelvertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit

Erwartungen

Außerdem erwarten wir, dass die Arbeitgeberseite mit uns über die Erhöhung der Führungskräftezulage verhandelt.
Verhandlungstermine
Weitere Termine sind für den 11. und 25. Januar 2024 sowie den 6. Februar 2024 angesetzt.

zum Flyer

30.11.2023


Bei der Begründung für die dbb Forderungen wurde dbb Tarifchef Geyer deutlich: „Auch wenn bald Weihnachten ist, unsere Forderungen sind kein Wunschzettel. Sie sind uns bitterernst und ein Arbeitgeber, der die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs vorf
Augen hat, verzichtet bei den Verhandlungen bitte auf Rituale und obligatorisches Neinsagen. Stattdessen geht es darum, die Luftsicherheit zukunftsfest zu machen. Das geht nur gemeinsam und das kostet.“

Forderungen

Die Tarifkommission hat sich auf folgende Forderungen verständigt:

  1. Erhöhung des Stundenlohns um 2,80 Euro ab dem 1. Januar 2024
  2. Entsprechende Anhebung der Entgelte für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten
  3. von der Erhöhung der Monatsentgelte für operativ tätige betriebliche Angestellte sollen Beschäftigte nicht schon ab einer Vollzeit-Monatsvergütung von 4.000 Euro, sondern erst ab 6.000 Euro ausgenommen werden. Die Schwelle soll außerdem dynamisiert werden, d.h. sich bei Entgelterhöhungen automatisch nach oben verschieben
  4. Laufzeit des neuen Entgelttarifvertrags: 12 Monate
  5. Erhöhung der Zeitzuschläge für Mehrarbeit auf 30 Prozent
  6. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bereits ab Überschreiten der einzelvertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit

Erwartungen
Außerdem erwarten wir, dass die Arbeitgeberseite mit uns über die Erhöhung der Führungskräftezulage verhandelt.
Verhandlungstermine
Verhandlungsauftakt ist am 13. Dezember 2023. Weitere Termine sind für den 11. und 25. Januar 2024 sowie den 6. Februar 2024 angesetzt.

zum Flyer

 

29.09.2023

Am Freitag fand der Branchentag Luftsicherheit statt, alle Teilnehmer haben ihre Vorstellungen für die bevorstehenden Entgeltverhandlungen vorgetragen und diskutiert.

Forderungen für Frankfurt stehen!

Die Teilnehmer, haben die diskutierten Forderungen beschlossen und haben der bestehenden Tarifkommission den Rücken gestärkt und alle Mitglieder der Tarifkommission bestätigt.

Unsere Frankfurter Kommission, besteht aus:

  • Ramona Lindner (Führungskräfte)
  • Ulrike Schmidt ( §8 und DLH)
  • Adnan Hussain (§5, I-sec)
  • Michael Köhler (§5, FraSec Aviation)
  • Nsimba Gore (komba Fachbereich Verkehrsflughäfen)

Hinzukommen Kolleginnen und aus weiteren Bundesländern, einen Tarifanwalt und ein Verhandlungsführer.

Wir gratulieren den wiedergewählten Kommissionsmitglieder und wünschen weiterhin gute Abschlüsse.

Wie geht’s weiter?

Die Kommission aus Frankfurt, wird die Forderungen mit den Teilnehmern aus den anderen Bundesländern besprechen, beschließen und dann an den Arbeitgeber weiterleiten.

Wir halten euch am laufenden.

Nach oben